Pflegeberatung nach §37a SGB XI – für mehr Sicherheit in der häuslichen Pflege
Wir lassen keine Fragen offen.
Die Pflegeberatung nach §37a SGB XI ist ein zentrales Instrument, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine fachgerechte, individuelle Unterstützung zu bieten. Ziel ist es, die Versorgung im häuslichen Umfeld langfristig zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und rechtliche sowie finanzielle Ansprüche optimal auszuschöpfen. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, eine kostenlose und neutrale Pflegeberatung anzubieten. Sie stellt damit einen wichtigen ersten Schritt für alle dar, die vor komplexen Entscheidungen und Fragestellungen rund um Pflegeleistungen stehen.
Inhalte und Ziele der Pflegeberatung
Im Rahmen der Pflegeberatung nach §37a SGB XI werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen individuell, verständlich und bedarfsgerecht beraten. Ziel ist es, die persönliche Pflegesituation zu klären und eine passende Versorgungslösung für das häusliche Umfeld zu entwickeln.
Die Beratung umfasst die Einstufung in den Pflegegrad, Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse sowie zu häuslichen, teilstationären und stationären Versorgungsformen. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Organisation der Pflege im Alltag und zeigen Möglichkeiten auf, die Pflege dauerhaft sicher und entlastend zu gestalten.
Auch Pflegehilfsmittel, technische Unterstützungen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie finanzielle Zuschüsse und Entlastungsangebote für Angehörige werden besprochen. Bei Bedarf vermitteln wir zusätzlich externe Dienstleister, etwa Essen auf Rädern, Haus- und Hofdienste oder Homecare-Angebote, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen.
Ziel der Pflegeberatung ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, Überforderung zu vermeiden und die Lebensqualität aller Beteiligten nachhaltig zu sichern.
Die Vorteile der Pflegeberatung nach SGB §37a
Eine qualifizierte Pflegeberatung schafft Klarheit in einem oft unübersichtlichen Pflegesystem. Pflegende Angehörige erhalten:
- praxisnahe Tipps für den Pflegealltag
- Informationen zu Entlastungsangeboten und Unterstützungsleistungen
- Hinweise zu Schulungen und weiterführenden Hilfen
Durch eine frühzeitige und kontinuierliche Beratung kann die Versorgung langfristig stabil gestaltet und Überlastung vermieden werden.
Besonders wichtig: Die Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben, für Betroffene kostenlos und kann sowohl in den Räumen der Pflegekasse als auch zuhause stattfinden.
Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung
Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung nach SGB 37a?
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad sowie deren Angehörige haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die Pflegekassen.
Was kostet die Pflegeberatung?
Die Beratung ist für Versicherte und deren Familien gratis, da die Kosten von der jeweiligen Pflegekasse übernommen werden.
Wo findet die Pflegeberatung statt?
Die Beratung kann in den Räumlichkeiten der Pflegekasse, telefonisch, digital oder direkt im häuslichen Umfeld erfolgen – je nach Bedarf und Situation.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die nächste Pflegeberatung mit unserem Pflegedienst!
Profitieren Sie von einer ausführlichen Pflegeberatung durch unseren Pflegedienst. Wir beraten pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige kompetent und individuell zu:
- zustehenden Leistungen
- Pflegekosten und Finanzierung
- Organisation der Pflege
- Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
- Vermittlung ergänzender externer Dienstleistungen